Memmingen: Grundschulen freuen sich auf die neuen Schulanfänger

Bild: pixabay

Einschreibung an den Grundschulen im März 2022

Die Schuleinschreibung für das kommende Schuljahr findet – den aktuellen Bedingungen angepasst – in der Woche zwischen dem 28.03. und 01.04.2022 statt.

Die Einschreibung wird von der jeweiligen Sprengelschule vor Ort organisiert. Die Einschreibemodalitäten werden den Erziehungsberechtigten von den Schulleitungen bekannt gemacht.

Die Erziehungsberechtigten nehmen die Schulanmeldung vor. Dabei sind die nach dem amtlichen Anmeldeblatt erforderlichen Angaben zu machen und durch Geburtsschein, Familienstammbuch, Sorgerechtsbeschluss, Impfbescheinigungen usw. zu belegen.

Weiter sind vorzulegen:

1.    die Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme am apparativen Seh- und Hörtest

2.    die Bestätigung des Gesundheitsamtes über

  • die Teilnahme des Kindes an der Früherkennungsuntersuchung U 9 oder
  • die Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung

Folgende Hinweise sind für die Schuleinschreibung wichtig:

Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2022 sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden.

Regelung zur Schulaufnahme 2022: Einschulungskorridor

Alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden.

Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse im Einschulungsverfahren berät die Schule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr 2022/23 oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird. Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule im Schuljahr 2021/22 bis spätestens 11. April 2022 schriftlich mitteilen. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich. Geben die Eltern bis 11. April 2022 keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.

Kinder, die in den Monaten Oktober, November, Dezember geboren wurden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden. Der Wunsch der Eltern nach vorzeitiger Einschulung aber wird in besonderem Maße beachtet und geprüft. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Schule trifft die Schulleitung.

Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird. 

Ein Kind, das am 30. Juni mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg oder nach Maßgabe von Art. 37 Abs. 2 BayEUG am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann.

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind für ein Schuljahr vom Schulbesuch zurückstellen zu lassen. Über die Zurückstellung soll vor Aufnahme des Unterrichts entschieden werden; sie ist jedoch bis 30.11. zulässig, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine Zurückstellung gegeben sind.

Nach Art. 42 Abs. 1 BayEUG besteht Sprengelpflicht. Die Kinder müssen an derGrundschule angemeldet werden, in deren Sprengel sie wohnen. Der für die Memminger Schulen geltende Schulsprengel kann an den Schulen oder am Schulamt erfragt werden.

Staatliches Schulamt

in der Stadt Memmingen

gez. Manfred Schilder                gez. Bertram Hörtensteiner

Oberbürgermeister                     Schulamtsdirektor

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